Sachschaden nach Verkehrsunfall

Grundsätzlich kann der, durch einen Unfall entstandene Schaden (inklusive der Anwaltskosten), gegenüber dem Unfallverursacher geltend gemacht werden. Oftmals ist die Haftungsfrage nicht eindeutig, bzw. die Versicherung stellt sich auf einen anderen Standpunkt. In der Regel versucht die beteiligte Versicherung den zu ersetzenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine nachhaltige Interessenvertretung ist durch einen Anwalt bei folgenden wichtigen Fragen gewährleistet:

  • Verschuldens- und Haftungsfrage
  • Ermittlung der Versicherung des Unfallgegners
  • Optimale Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung, z.B.
    • maximale Reparaturkosten
    • Totalschaden
    • Wertminderung
    • Mietwagenkosten-Nutzungsausfall
    • Abschlepp-, Stand- und Entsorgungskosten
    • Ersatz bzw. Reinigung von Kleidung

Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursacht haben, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden Ihres Unfallgegners. Aber auch hier ist sorgfältige anwaltliche Prüfung geboten. Auch wenn Sie der Überzeugung sind, dass Sie den Unfall verschuldet haben, kann durch eine anwaltliche Begutachtung im besten Falle, sich herausstellen, dass Sie entweder gar nicht oder nur teilweise schuldig sind. Bei Mitverschulden (Teilschuld) müssen Sie nur den Schaden des Gegners ausgleichen, der anteilig auf Sie verfällt. Durch die anwaltliche Unterstützung liegt die Wahrscheinlichkeit höher, Ihren Schuldanteil so gering wie möglich zu halten. Der Ihrerseits entstandene Schaden muss durch den Unfallgegner (ebenfalls anteilig) ausgeglichen werden.

Bei Vorliegen einer Vollkaskoversicherung übernimmt diese unabhängig von der Schuldfrage Ihren Schaden.

Personenschaden/Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Als Unfallopfer weiß man in der Regel nicht, welche Ansprüche einem gegenüber der gegnerischen Versicherung zustehen. Als schuldloser Geschädigter haben Sie Anspruch, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus dem Unfallereignis zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt hat die gegnerische Versicherung auszugleichen. Dies gilt ebenfalls anteilig bei Teilschuld. Oftmals bieten die gegnerischen Versicherungen schnelle Lösungen an. Dadurch können Ansprüche, von denen Sie zunächst nichts wussten, verloren gehen. Ein Rechtsanwalt kann folgende Fragen für sie klären:

  • Schmerzensgeld für erlittene körperliche und seelische Schäden
  • Schmerzensgeldrente
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Erwerbs- und Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Sterbekosten
  • Hinterbliebenenrente
  • Kinderbetreuungskosten
  • Kosten durch einen Umbau/Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
  • Abfindungsvergleich, etc.

Bei den vorgenannten Fragen kann ein Anwalt Sie durch frühzeitige Beratung vor ungünstigen Aussagen bewahren und dafür sorgen, dass Sie bei klarer Schuldfrage Ihre Ansprüche möglichst vollständig geltend machen.