Wir begleiten und beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des kollektiven und des individuellen Arbeitsrechts und vertreten sie gerichtlich vor allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht innerhalb Deutschlands.
Insbesondere beraten wir auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen und im Falle von Kündigungen vor dem Arbeitsgericht.
Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts werden unsere Mandanten in allen Themenkomplexen, insbesondere bei Um- und Neustrukturierungen eines Betriebsteils oder Unternehmens, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, eines Interessenausgleiches und/oder eines Sozialplanes außergerichtlich beraten und vor den Arbeitsgerichten und der Einigungsstelle beraten und vertreten.
Natürlich umfasst die Beratung auch alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Im Arbeitsrecht werden Sie von RAuN Volker Triebel, RAin Jutta Triebel betreut.