Unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst das gesamte Spektrum im Verkehrsunfallrecht, die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie Fahrerlaubnisrecht.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Verkehrsunfällen. Hierbei steht die Durchsetzung des Schadensersatzes (Sach-, Vermögens-, Körper- und Haushaltsführungsschaden) und Schmerzensgeld im Vordergrund. Wir verteidigen Sie bei Entziehung der Fahrerlaubnis (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht etc.).

Im Verkehrsrecht werden Sie von RAin Jutta Triebel betreut.

Im straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren beraten und vertreten wir die Mandate:

– Geschwindigkeitsüberschreitungen,
– Rotlichtverstoß,
– Abstandsunterschreitung und
– Verstöße gegen § 24a StVG,
– Alkohol im Straßenverkehr
– Parkverstoß
– Autofahren und Telefonieren

Mehr hierzu unter www.verkehrsrechtsberatung.de.

Im straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren werden Sie von RAin Jutta Triebel betreut.