Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, werden Sie sich möglicherweise absichern wollen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Im günstigsten Fall sind Sie rechtsschutzversichert. Dann kommen in der Regel keine Kosten auf Sie zu, allenfalls sollte ihre Rechtsschutzversicherung dies vorsehen, tragen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, und Ihre Angelegenheit wird in Ihrem Sinne entschieden, trägt der Gegner auch Ihre Anwaltskosten sowie etwaige Gerichtskosten.

Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, werden Ihnen jedoch die Anwaltshonorare beider Parteien sowie etwaige Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt.

Die Kosten für eine Erstberatung liegen zwischen 25 und 190 EUR zzgl. Ust. Eine persönliche Erstberatung ist in der Regel kurzfristig gegen eine pauschale Beratungsgebühr von 50 EUR (inkl. Ust.) möglich. Diese dient dazu, vorab die Aussichten Ihres Anliegens zu überprüfen. Durch die Erstberatung verpflichten Sie sich nicht, einen Anwalt zu beauftragen. Vielmehr dient sie dazu, dass Sie nicht aus Unsicherheit oder Unkenntnis Fristen oder Termine versäumen und Ansprüche verlieren. Sollten Sie im Gespräch mit dem Anwalt zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre Angelegenheit ohne anwaltlichen Beistand regeln können, oder ein weiteres Vorgehen aussichtslos erscheint, fallen über die Beratungsgebühr hinaus keine weiteren Kosten an.

Für die Beauftragung eines Fachanwaltes werden keine höheren Gebühren berechnet.

Vereinbaren Sie ganz unverbindlich einen Termin: Telefon 069.133 89 39-0.